FG Münster: Kein Rechtsschutzbedürfnis bei geringem Streitwert
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Für ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren, mit dem die Verfassungswidrigkeit eines Säumniszuschlags i. H. von 4,50 EUR geltend gemacht wird, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis. So entschied das FG Münster.
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