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Übergangsfrist bis zum 31.7.2025: Meldepflicht für elektronische Kassensysteme
Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen, müssen diese seit 2025 beim Finanzamt melden. Für die Meldung gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.7.2025. Mehr zum Thema ‚Kassenführung’…Mehr zum Thema ‚Bundesministerium der Finanzen (BMF)’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…
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