Bundesregierung: Fragen und Antworten zum Kinderbonus
Veröffentlicht von am
Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es einen Einmalbonus von 100 EUR. Die Auszahlung erfolgt ab Juli. Die Bundesregierung hat hierzu die Fragen und Antworten veröffentlicht.
Das FG Hamburg hat entschieden, dass die Übertragung einer Hinzuschätzung von einem Jahr auf ein anderes ohne Nachweis gleicher Betriebsstrukturen nicht zulässig ist. Mehr zum Thema ‚Schätzung’…
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass eine vom niederländischen „Algemeen Burgerlijk Pensioenfonds“ gezahlte Altersrente im Rahmen des Progressionsvorbehalts mit dem Besteuerungsanteil anzusetzen ist. Mehr zum Thema ‚Progressionsvorbehalt’…
Wenn ein Pflegepauschbetrag in der ursprünglichen Steuererklärung nicht beantragt worden ist, stellt sich die Frage, ob ein Einkommensteuerbescheid nachträglich geändert werden kann. Mehr zum Thema ‚Pflegegrade’…Mehr zum Thema ‚Pflege-Pauschbetrag’…
0 Kommentare