Das Bundeskabinett hat am 22.6.2022 die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) beschlossen. Damit werden die Zugangserleichterungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 30.9.2022 verlängert. Die übrigen pandemiebedingten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld wie unter anderem der Anspruch für Leiharbeitnehmende und die höheren Leistungssätze endeten jedoch am 30.6.2022.

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