Das Schleswig-Holsteinische FG hat zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Reitkursen sowie der Beherbergung und Verköstigung von Jugendlichen und Kindern auf einem Reiterhof entschieden.

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert