Die Finanzverwaltung wendet eine Übergangsregelung an, um die Festsetzung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen weiterhin auszusetzen.

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert