In einem umfangreichen BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung zur Mitteilungspflicht bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (§§ 138d bis 138k AO) Stellung genommen. Das Schreiben wurde aktuell aufgrund gesetzlicher Neuregelungen geändert.

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert