Ein einmaliger künstlerischer oder publizistischer Auftrag führt nicht zur Beitragspflicht in der Künstlersozialkasse. Das hat das Bundessozialgericht entschieden und damit zugunsten einer Rechtsanwaltskanzlei geurteilt, die einem Webdesigner den Auftrag erteilte, eine Website für die eigene Kanzlei zu erstellen.

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