Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater sind als Organe der (Steuer-)Rechtspflege in besonderer Weise unabhängig und vom persönlichen Vertrauen ihrer Mandanten abhängig. Zu Recht gibt es daher strenge berufsrechtliche Vorgaben für diese Berufsgruppen. In den vergangenen Jahren haben sich die maßgeblichen Regelungen jedoch nicht nur immer weiter verzweigt, sondern es gab auch einige Gerichtsentscheidungen, die eine Vereinheitlichung und Anpassung des Berufsrechts erforderlich machten.

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