BVerfG: Ausschluss von Kindergeld bei humanitären Aufenthaltstiteln verfassungswidrig
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Das BVerfG hat entschieden, dass § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b EStG in der Fassung bis zum 1.3.2020 gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt und die Vorschrift für nichtig erklärt.
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Am 10.7.2025 hat der BFH zwei sog. V-Entscheidung zur Veröffentlichung freigegeben. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…
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