Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat den an das BVerfG gerichtete Vorlagebeschluss zur sog. Abgeltungsteuer aufgehoben, nachdem die Beteiligten den anhängigen Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Durch die Erledigung der Hauptsache sei die Entscheidungserheblichkeit in dem Normenkontrollverfahren entfallen, so dass die Vorlage gegenstandslos geworden ist.

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