FG Baden-Württemberg: Kein Vorsteuerabzug aus Leistungen für private Interessen des Geschäftsführers
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Das FG Baden-Württemberg hat klargestellt, dass kein Vorsteuerabzug einer Kapitalgesellschaft aus Leistungen für private Interessen ihres Geschäftsführers und dessen Ehefrau gewährt wird.
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