FG Baden-Württemberg: Keine Darlegungspflicht für Ermessungserwägungen gegenüber dem Drittschuldner
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Drittschuldner können keine Ermessensfehler hinsichtlich des Erlasses einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung geltend machen. So entschied das FG Baden-Württemberg.
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