FG Baden-Württemberg: Anspruch auf Schmerzensgeld nach Art. 82 DSGVO muss nachgewiesen werden
Veröffentlicht von am
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Kläger einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach Art. 82 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) begründende Verletzung nachweisen muss.
Die Lieferung von Mieterstrom ist eine eigenständige Hauptleistung, sodass Vermieter beim Kauf einer Photovoltaikanlage die Vorsteuer abziehen können. So hat das FG Münster entschieden. Mehr zum Thema ‚Strom’…Mehr zum Thema ‚Lieferung’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…
Bei der Berechnung der Beteiligungsquote für das Teilabzugsverbot (§ 3c Abs. 2 Satz 2 EStG) ist nicht auf die Personengesellschaft selbst, sondern auf deren natürliche Gesellschafter abzustellen. So hat das FG Münster entschieden. Mehr zum Weiterlesen…
Ein Tätowierer kann als Künstler gelten, wenn seine Arbeit eigenschöpferisch ist. Das FG Münster entschied zugunsten eines klagenden Tätowierers. Mehr zum Thema ‚Gewerbesteuer’…
0 Kommentare