Für die wirtschaftliche Eingliederung i.S. von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG müssen die Unternehmensbereiche von Organträger und Organgesellschaft miteinander verflochten sein. Dabei kann die wirtschaftliche Eingliederung auch auf der Verflechtung zwischen den Unternehmensbereichen zweier Organgesellschaften beruhen. Es müssen aber mehr als nur unerhebliche Beziehungen zwischen den Unternehmensbereichen bestehen. Hieran fehlt es bei der Vermietung von ohne weiteres austauschbaren Büroräumen.
Am 10.7.2025 hat der BFH sechs sog. V-Entscheidung zur Veröffentlichung freigegeben. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…
Steuerkanzleien stehen vor der Aufgabe, Vergütungssysteme transparenter zu gestalten. Digitale Tools ermöglichen eine präzise Erfolgskontrolle und verknüpfen Mitarbeiterleistung direkt mit variabler Vergütung. Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…Mehr zum Thema ‚Steuerberatung’…Mehr zum Thema ‚Kanzleiführung’…Mehr zum Thema ‚Kanzleiorganisation’…
Am 1.7.2025 hat die neue europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority) ihre Tätigkeit aufgenommen. Dies ist Auftakt der EU-weiten Umsetzung des EU-Geldwäschepakets. Mehr zum Thema ‚Recht’…Mehr zum Thema ‚Geldwäsche’…Mehr zum Thema ‚Compliance’…Mehr zum Thema ‚EU-Verordnung’…
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