Investmentanteile, die vor 2018 erworben wurden, gelten mit Ablauf des 31.12.2017 als veräußert und mit Beginn des 1.1.2018 als angeschafft. Der fiktive Veräußerungsgewinn ist für Anteile im Betriebsvermögen gesondert festzustellen. Die Feststellungserklärung ist spätestens bis zum 31.12.2022 abzugeben.

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert