Das Schleswig-Holsteinische FG entschied zum Begriff des ausübenden Künstlers nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a UStG.

Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert