Oberste Landesfinanzbehörden: Gewerbesteuerliche Maßnahmen wegen der gestiegenen Energiekosten
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Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten Maßnahmen getroffen, die die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen betreffen.
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