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FG München: Urlaubsgästekarte als Mehrzweckgutschein
Gästekarten, die zur Steigerung der Attraktivität einer Urlaubsregion in Zusammenarbeit mit Bergbahnen, Busunternehmen, Skiliftbetreibern und Gastgebern ausgegeben werden, sind nach Auffassung des FG München als Mehrzweckgutschein anzusehen. Mehr zum Thema ‚Gutschein’…Mehr zum Thema ‚Vorsteuerabzug’…

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