Insbesondere während der Coronapandemie wurden Anträge auf Kurzarbeitergeld großzügig bewilligt – allerdings stets unter Vorbehalt. Die Bundesagentur für Arbeit prüft innerhalb von sieben Monaten nach dem Leistungsbezug die bewilligten Leistungen abschließend. Fehlerhafte Entscheidungen werden dann berichtigt und überzahlte Beträge sind durch den Arbeitgeber zu erstatten.

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