Praxis-Tipp (Aktualisierung): Pkw-Stellplatz und Höchstbetrag für Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung
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Seit 2014 können als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens jedoch 1.000 EUR im Monat.
Ein großangelegtes System zur Hinterziehung von Umsatzsteuer im europäischen Fahrzeughandel hat einen Schaden von rund 300 Mio. EUR verursacht. Mehr zum Thema ‚Steuerhinterziehung’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…
Der BFH hat entschieden, dass in Kindergeldfällen, die einen Bezug zum Vereinigten Königreich aufweisen, nach Ablauf des bis 31.12.2020 geltenden Übergangszeitraums nur in bestimmten Fallgruppen weiterhin das EU-Koordinierungsrecht nach der VO (EG) Nr. 883/2004 und Weiterlesen…
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