Aktuell beträgt der Abgabesatz zur Insolvenzgeldumlage 0,09 Prozent. Mit dem Entwurf der Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2023 soll der Umlagesatz für das kommende Jahr auf 0,06 Prozent festgesetzt werden. 

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