BMF: Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 4 UStG
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Die Finanzverwaltung bezieht in einem Schreiben zur BFH-Rechtsprechung und der Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 4 UStG. Der UStAE wurde geändert.
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