Der Vorschlag der DAC8-Richtlinie sieht in bestimmten Fällen von Verstößen gegen die Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen hohe Mindeststrafen für Intermediäre vor, die der Deutsche Steuerberaterverband als unverhältnismäßig und rechtlich fragwürdig ansieht.

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