BFH Pressemitteilung: Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen
Veröffentlicht von am
Der BFH hat entschieden, dass Mitgliedsbeiträge an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, nicht bei der Einkommensteuer abgezogen werden können.
Zur landwirtschaftlichen Nutzung überlassene Ackerflächen, die zum Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft gehören, sind laut Urteil des FG Düsseldorf unabhängig vom Vorliegen einer Betriebsverpachtung im Ganzen nicht dem Verwaltungsvermögen zuzuordnen. Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’…Mehr zum Thema ‚Land- Weiterlesen…
Am 10.9.2026 hat der BFH fünf sog. V-Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben. Mehr zum Thema ‚Bundesfinanzhof (BFH)’…Mehr zum Thema ‚BFH-Urteile’…
Einnahmen aus der Verwertung metallischer Verbrennungsrückstände stellen bei einem Krematorium Betriebseinnahmen dar. Mehr zum Thema ‚Einnahmen’…Mehr zum Thema ‚Erlöse’…Mehr zum Thema ‚Juristische Person des öffentlichen Rechts’…
0 Kommentare