FG Münster: Anteiliger Kaufpreis für einen Garten kein Aufgabegewinn
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Das FG Münster hat entschieden, dass ein auf den Garten eines gemischt genutzten Grundstücks entfallender anteiliger Kaufpreis nicht in den Aufgabegewinn eines Architektenbetriebs einzubeziehen ist.
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