Praxis-Tipp: Das Wichtigste zur Inflationsausgleichprämie (IAP)
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Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichprämie bis zu einem Betrag von 3.000 EUR in dem Zeitraum vom 26.10.20.22 bis zum 31.12.2024 steuer- und sozialabgabenfrei gewähren.
Der BFH hat entschieden, dass ein Steuerbescheid stets geändert werden kann, wenn von mitteilungspflichtigen Stellen, z. B. Rentenversicherungsträger, Daten an das Finanzamt elektronisch übermittelt werden. Hierfür kommt es nicht darauf an, ob der Inhalt der Daten dem Weiterlesen…
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