Das Jahressteuergesetz 2022 enthält u. a. Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen. Eine Maßnahme ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes (Nullsteuersatz) ab dem 1.1.2023 bei der Lieferung und Installation solcher Anlagen. Das BMF hat hierzu FAQ veröffentlicht.

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