Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen, die während der Arbeitszeit sowie auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause passieren. Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitenden daher zusätzlich eine freiwillige betriebliche Unfallversicherung gegen berufliche und/oder private Risiken an. Hier gibt es lohnsteuerlich einiges zu beachten.

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