Praxis-Tipp: Anhebung der Pauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte
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Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist die Arbeitslohngrenze für das Vorliegen einer kurzfristigen Beschäftigung aus lohnsteuerlicher Sicht angehoben worden. Die neue Grenze gilt seit 1.1.2023.
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