Praxis-Tipp: Anhebung der Pauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte
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Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist die Arbeitslohngrenze für das Vorliegen einer kurzfristigen Beschäftigung aus lohnsteuerlicher Sicht angehoben worden. Die neue Grenze gilt seit 1.1.2023.
Das FG Düsseldorf befasste sich mit der Frage, ob die auf 10 Jahre verlängerte Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG n.F. auf Erwerbsvorgänge vor dem 1.7.2021 anwendbar ist. Mehr zum Thema ‚Grunderwerbsteuer’…Mehr Weiterlesen…
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