Praxis-Tipp: Stille Beteiligung von Familienangehörigen
Veröffentlicht von am
Soll ein Familienangehöriger an einem Unternehmen wirtschaftlich partizipieren, ohne tatsächlich auch an diesem beteiligt zu sein, bietet sich regelmäßig die Beteiligung in Form einer sog. stillen Gesellschaft an.
Das VG Hamburg hat dem EuGH Fragen zur Auslegung des Befristeten Rahmens bei den Corona-Überbrückungshilfen vorgelegt. Im Kern geht es hierbei um die Frage: Mussten Unternehmen für Corona-Überbrückungshilfen einen Liquiditätsengpass nachweisen? Der Beschluss widerspricht der NRW-Linie Weiterlesen…
Das BMF hat in einem aktuellen Schreiben klargestellt, dass Bruchteilsgemeinschaften und andere nicht rechtsfähige Wirtschaftsgebilde umsatzsteuerliche Unternehmer sein können. Mehr zum Thema ‚Unternehmer’…
Die Finanzverwaltung hat in einem neuen BMF-Schreiben zur Abgrenzung von Sudoku-Zeitschriften und Sudoku-Büchern Stellung genommen. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuersatz’…
0 Kommentare