Steuerberater müssen im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten nach dem Geldwäschegesetz beachten, dass eine besondere Übergangsregelung zur Abgabe sog. Unstimmigkeitsmeldungen zum 1.4.2023 ausläuft. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband e. V. hin.

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