Praxis-Tipp: Nachunternehmervertrag allein macht keine selbstständigen Unternehmer
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Ein zum Zweck der Verschleierung von Beschäftigungsverhältnissen geschlossener Nachunternehmervertrag ändert nichts an der Sozialversicherungspflichtigkeit der Tätigkeit von Arbeitern im Baugewerbe.
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