Das Schleswig-Holsteinische FG hat über die Anwendung von § 24 UStG bei der Veredelung von Reitpferden entschieden.
Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert