FG Münster: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Aussetzungszinsen
Veröffentlicht von am
Das FG Münster hat entschieden, dass der Zinssatz von 0,5 % pro Monat bei Aussetzungszinsen – anders als bei Nachzahlungszinsen – keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.
Der BGH hat entschieden, dass die nach § 17 Abs. 2 Satz 1 UmwG der Anmeldung einer Umwandlung beizufügende Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers nachgereicht werden kann, wenn dies zeitnah nach der Anmeldung geschieht. Das gilt Weiterlesen…
Der Bremer Senat will die Tourismusabgabe (Citytax) zum 1.1.2026 um einen halben Prozentpunkt auf 5,5 Prozent des Übernachtungsentgelts erhöhen. Mehr zum Thema ‚Kommunale Steuern’…
Wird eine Bilanzberichtigung vorgenommen, kann sich die Frage stellen, ob dies auch zu einer gewinnwirksamen Auflösung einer § 6b-Rücklage führt. Mehr zum Thema ‚Bilanz’…Mehr zum Thema ‚Rücklage’…
0 Kommentare