Für die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand sind in § 18 Abs. 4f und 4g UStG Sonderregelungen für Gebietskörperschaften enthalten. Das BMF hat hierzu ein Anwendungsschreiben veröffentlicht und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.
Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert