BFH Pressemitteilung: Kindergeld für ein behindertes Kind, das Opfer einer Gewalttat wurde
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Eine Grundrente, die das Opfer einer Gewalttat bezieht, ist nicht zu den Bezügen eines behinderten Kindes zu rechnen und steht daher der Gewährung von Kindergeld nicht entgegen.
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Der BFH hat entschieden, dass in Kindergeldfällen, die einen Bezug zum Vereinigten Königreich aufweisen, nach Ablauf des bis 31.12.2020 geltenden Übergangszeitraums nur in bestimmten Fallgruppen weiterhin das EU-Koordinierungsrecht nach der VO (EG) Nr. 883/2004 und Weiterlesen…
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