Das FG Berlin-Brandenburg erhielt in den vergangenen Wochen zahlreiche AdV-Anträge in Bezug auf Grundsteuerwertbescheide. Das Gericht stellte nun klar, dass keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer wegen Verfassungswidrigkeit ohne besonderes Aussetzungsinteresse zu gewähren ist.
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