BMF: Zuständige Finanzämter für grenzüberschreitende Personenbeförderung

Das BMF hat die Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht in Deutschland zugelassenen Bussen ausführen, neu bekannt gegeben. Die Liste betrifft Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’…Mehr zum Thema ‚Personenbeförderung’…

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BFH: Organschaft und finanzielle Eingliederung

Eine finanzielle Eingliederung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG liegt auch dann vor, wenn bei der Organgesellschaft aufgrund ihrer Satzung für Gesellschafterbeschlüsse eine Mehrheit von 2/3 erforderlich ist, der Organträger aber über eine Beteiligung von 60 % der Anteile verfügt und er den einzigen Geschäftsführer der Organgesellschaft Weiterlesen…

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