Das Schleswig-Holsteinische FG entschied, dass Kommanditisten einer KG bei der Übertragung von Rücklagen nach § 6b Abs. 3 EStG unterschiedliche Wahlrechte ausüben können.
Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert