Die Phase der Schlussabrechnungen bei den Corona-Überbrückungshilfen wird für Steuerkanzleien zur Herausforderung: Zunehmend müssen sie sich mit Ablehnungs- und Rückforderungsbescheiden auseinandersetzen. Doch das Verwaltungsrecht ist für viele Steuerberater ein ungewohntes Gebiet und bringt neue Haftungsrisiken, die besondere Aufmerksamkeit erfordern.
 
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