Das BMF hat ein Schreiben zur Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG durch das Jahressteuergesetz 2024 veröffentlicht, wonach Holzhackschnitzel als Brennholz dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert