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FG Berlin-Brandenburg: Keine Vollziehung durch Abtretung während des Aussetzungsverfahrens
Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Finanzbehörde für die Dauer des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens ohne das Vorliegen besonderer Gründe keine Vollziehungsmaßnahme in Form einer Abtretung der Steuerforderung durchführen darf. Mehr zum Thema ‚Aussetzung der Vollziehung’…
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