Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit einem aktuellen Urteil einen Rücknahme- und Rückforderungsbescheid der Bezirksregierung zur Überbrückungshilfe III aufgehoben. Der Fall betrifft den Fußball-Profiverein Fortuna Düsseldorf, ist aber auch für andere Unternehmen mit Corona-unabhängigen Sondereffekten von Bedeutung.
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