Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können sich gegen unterschiedliche insolvenzrechtliche Vermögensbereiche richten. Hierzu gehören der vorinsolvenzrechtliche Vermögensteil, die Insolvenzmasse und das insolvenzfreie Vermögen. Steuererstattungen und Steuernachzahlungen sind aber teilweise unterschiedlich zu behandeln.
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