Die Sommerzeit steht bevor und damit auch die Kosten für eine Ferienfreizeit der Kinder. Diese Kosten sind nicht als Kinderbetreuungskosten abziehbar. Ebensowenig mindern die von einem Mitarbeiter getragenen – während einer Privatfahrt entstandenen – Fähr- oder Mautkosten den geldwerten Vorteil aus einer Dienstwagengestellung.
Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert