Das BVerG hat finanzgerichtliche Entscheidungen zur Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) aufgehoben. Im zugrunde liegenden Fall hatte das Finanzgricht die Klage des Beschwerdeführers wegen angeblich nicht fristgerechter Einreichung in elektronischer Form abgewiesen.
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