Das BMF hat Ende Juni den Entwurf für ein weiteres Schreiben zur E-Rechnung veröffentlicht. Dieser enthält zusätzliche Hinweise und Anpassungen des UStAE. Der DStV nimmt zu dem Entwurf Stellung und mahnt dabei mehr Rechtssicherheit an. Die Vorgaben sollten eng an bestehenden Prozessen ausgerichtet werden.
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