Der Europäische Gerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Corona-Beihilfen bereits zum Zeitpunkt der rechtswidrigen Ablehnung als gewährt gelten. Diese Entscheidung steht in direktem Widerspruch zum Beschluss des OVG Münster vom 1.7.2025 und schafft Klarheit für tausende betroffene Unternehmen.
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