Die Regelungen des AEAO zu §§ 146, 146a, 147 und 147a wurden geändert und in einem BMF-Schreiben bekannt gegeben.
Kategorien: Allgemein

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert